Beratung in erbschaftssteuerlichen Angelegenheiten
Kluge Vorausplanung erspart den Erben oft sehr viel Geld. Je früher Sie uns aufsuchen, desto mehr Möglichkeiten ergeben sich. Die Erbschaftssteuer kann durch eine vorausschauende Verteilung der Erbmasse im geringen Rahmen gehalten werden. Selbst wenn keine Vorsorge getroffen wurde, kann sich eine steuerliche Beratung lohnen, wie Sie in dem folgenden Beispiel sehen.
Fallbeispiel:
Herr Senior hinterlässt seiner Frau und seinen beiden Kindern ein Vermögen von 500.000 €. Ein Testament ist nicht vorhanden. Nach der gesetzlichen Regelung kann Frau Schmidt ein Viertel aus dem Zugewinnanspruch und ein Viertel gesetzlichen Anspruch für sich verbuchen, also 250.000 €, ihre beiden Kinder bekommen jeweils 125.000 €.
In der steuerlichen Beratung erfährt Frau Senior, dass Sie das Erbe ausschlagen kann und trotzdem finanziell besser steht.
Begründung:
Durch die Zugewinngemeinschaft gehört ihr nach dem Eherecht sowieso die Hälfte des Vermögens, also 250.000 €. Dazu kommt noch der Pflichtanteil vom Vermögensteil ihres Ehegatten (250.000 €), in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Anspruchs von 25 Prozent, also 12,5 Prozent bzw. 31.250 €. Im Endeffekt verbleiben ihr 281.250 €. Ihre Kinder erben je 109.375 €. Für diesen Schachzug der Erbausschlagung bleiben ihr allerdings nur sechs Wochen Zeit, nachdem sie vom Tod des Gatten erfahren hat.
Unsere Beratung "Klug vererben"
umfasst die Ermittlung und Zuordnung der Vermögenswerte, Prüfung der Schenkungen, Empfehlungen für die optimale Ausnutzung von gesetzlichen Freibeträgen, Aufstellung eines Aktivitätenplans für die nächsten Schritte. Gesprächsdauer 1,5 bis 2,5 Stunden.
Fragen Sie nach unserer Beratung zum Festpreis.

